Verfahren
Eine kleine Auswahl der von mir betreuten rechtsgrundsätzlichen Verfahren. Fast alle Entscheidungen sind im Internet nachzulesen mit Eingabe des Gerichts, des Aktenzeichens und des Entscheidungsdatums. VG Frankfurt am Main –
Die 1990 von den Anwälten Lansnicker & Schwirtzek gegründete Kanzlei hat sich seit Beginn auf das Arbeits- und Beamtenrecht fokussiert. Nach dem Tod des Sozius RA Dr. Schwirtzek führe ich die Kanzlei seit 2016 unter LANSNICKER RECHTSANWALT.
Mandanten – Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Führungskräften – stehe ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zu Diensten.
Daneben betreue ich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht Mandate aus ausgewählten Bereichen im Beamten- und Verfassungsrecht.
Zu meinen Mandanten zählen u. a. kleinere Unternehmen aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens, Behörden, Kommunen, soziale Einrichtungen, Stiftungen, Selbständige sowie Führungskräfte aus der Wirtschaft. Seit 2004 berate und vertrete ich u.a. das Bezirksamt Neukölln von Berlin im gesamten öffentlichen Dienstrecht.
Ich bin kundenorientierter Dienstleister. Dazu gehört, für Sie immer persönlich erreichbar zu sein. Wer mich bucht, bekommt auch mich persönlich.
Seit Gründung der Kanzlei konnte und kann ich grundlegende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts mit beeinflussen.
Ich möchte, dass SIE sich in der Kanzlei schon bei Ihrem ersten Besuch bestens aufgehoben und wohlfühlen!
Mit den Bildern möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Kanzlei geben, Eingangs- und Flurbereich, Sekretariat und Besprechungszimmer. Auch mein Arbeitszimmer spare ich nicht aus, damit Sie wissen, wo Ihr persönliches Anliegen betreut wird …
Jahrgang 1959, wechselte ich nach dem Studium in Münster (Westf.) 1984 zum Referendariat nach Berlin. Nach Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1987 arbeitete ich für drei Jahre in der Kanzlei von Otto Schily, Nicolas Becker und Dr. Rainer Geulen, wo ich überwiegend mit verwaltungsrechtlichen Verfahren, vor allem aus dem Bereich des Umweltrechts befasst war.
Seit 1995 bin ich Fachanwalt für Verwaltungsrecht, seit 1999 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Meine Promotion erfolgte 1996 in Münster zum Thema „Richteramt in Deutschland – im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik.“
Für mich ist der Beruf des Rechtsanwalts gleichzeitig Berufung zu einer freien und unabhängigen engagierten Interessenvertretung. Ein gutes Judiz, fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung helfen, Ansprüche und Interessen effizient durchzusetzen. Grundlage meiner Leistung ist Kompetenz und Qualität. Ständige Fortbildung, wirtschaftliches Verständnis und Kreativität sind die Leitlinien.
Mein Motto: schnell, kurz, knapp, präzise und in der Sache hart, um Ihr RECHT durchzusetzen.
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben selten gleiche Interessen
Kein Rechtsgebiet ist derart in Bewegung wie das Arbeitsrecht. Das gilt für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung. Hinzu kommen zunehmend europarechtliche Vorgaben in das nationale Recht.
Das Arbeitsrecht hat für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen existentielle Bedeutung. In allen Bereichen des Arbeitsrechts von A – Z vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich IHRE Interessen:
Anstellung, Abmahnung, Änderungskündigung Aufhebungsvertrag, Befristung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Kündigung und Probezeitkündigung, Gremienbeteiligung (Betriebs- und Personalrat), Sonderkündigungsschutz, Sonderzahlung, Sozialplan, Tarifrecht, Teilzeit, Urlaub, Zeugnis und Zeugnisberichtigung.
Tarifrecht und Beamtenrecht stehen im Fokus
Als Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht betreue ich die Schnittstelle im öffentlichen Dienstrecht in allen Tatsachen- und Revisionsinstanzen (BAG und BVerwG). Tarifbeschäftigte in Bund und Ländern (TVöD und TV-L) berate und vertrete ich in arbeitsgerichtlichen Verfahren von der Anstellung bis zum Zeugnis.
Im Beamtenrecht befasse ich mich in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten hauptsächlich mit Statusfragen: Einstellung und Ernennung, Beförderung, Konkurrentenstreit und Entlassung. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) sind dabei u.a. die zentralen Begriffe.
Ich gewährleiste eine effektive und wirksame Durchsetzung IHRER Rechte im bestehenden oder noch zu begründenden öffentlichen Dienstverhältnis in Eil- und Hauptsacheverfahren.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG)
Ich sorge als Fachanwalt für Verwaltungsrecht für die Durchsetzung IHRES RECHTS - als Bürger gegenüber dem Staat!
Ich betreue dabei vorwiegend das öffentliche Dienstrecht und im Einzelfall auch Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Eine kleine Auswahl der von mir betreuten rechtsgrundsätzlichen Verfahren. Fast alle Entscheidungen sind im Internet nachzulesen mit Eingabe des Gerichts, des Aktenzeichens und des Entscheidungsdatums. VG Frankfurt am Main –
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 hat mich das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erneut für die Dauer von fünf Jahren zum Stellvertreter des ständigen anwaltlichen Beisitzers am Dienstgerichtshof bestimmt. Der
Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK)
www.rak-berlin.org
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
www.anwaltverein.de
Berliner Anwaltsverein e.V.
www.beriner-anwaltsverein.de
Fortlaufend nachgewiesene Qualifikation Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf in Deutschland bis maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Dazu ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer
Dr. jur. Frank Lansnicker
Zietenstraße 25A
10783 Berlin
Fon: 030 / 230 819 0
Fax: 030 / 230 819 19
E-Mail: kanzlei@lansnicker-fachanwalt.de
Mo – Do | 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Fr | 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Sie erreichen die Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den Nollendorfplatz in Berlin Schöneberg:
U-Bahn (Nollendorfplatz) U1, U2, U3, U4
Bus (Nollendorfplatz) M19, 106, 187