Arbeitsrecht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben selten gleiche Interessen
Kein Rechtsgebiet ist derart in Bewegung wie das Arbeitsrecht. Das gilt für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung. Hinzu kommen zunehmend europarechtliche Vorgaben in das nationale Recht.
Das Arbeitsrecht hat für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen existentielle Bedeutung. In allen Bereichen des Arbeitsrechts von A – Z vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich IHRE Interessen:
Anstellung, Abmahnung, Änderungskündigung Aufhebungsvertrag, Befristung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Kündigung und Probezeitkündigung, Gremienbeteiligung (Betriebs- und Personalrat), Sonderkündigungsschutz, Sonderzahlung, Sozialplan, Tarifrecht, Teilzeit, Urlaub, Zeugnis und Zeugnisberichtigung.