LANSNICKER

Dienstgerichtshof

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 hat mich das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erneut für die Dauer von fünf Jahren zum Stellvertreter des ständigen anwaltlichen Beisitzers am Dienstgerichtshof bestimmt.

Der Dienstgerichtshof für Richter ist das oberste Landesgericht für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen von Richtern. Der Dienstgerichtshof entscheidet u.a. über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse der Dienstgerichte für Richter sowie in allen Fällen, in denen das Richtergesetz die Zuständigkeit des Gerichtes des zweiten Rechtszuges anordnet.

Seit 2011 wirken in der Richterdienstgerichtsbarkeit in Berlin anwaltliche Mitglieder mit. Die anwaltlichen Mitglieder werden aus Vorschlagslisten bestimmt, die der Vorstand der Rechtsanwaltskammer aufzustellen hat.

Das Richterdienstgericht ist beim Verwaltungsgericht Berlin, der Richterdienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg errichtet.